AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) DER 24-7 LAGER

1. Vertragsgegenstand

a) Die 24-7 Lager stellt dem Kunden Lagerräume (nachfolgend «Mietboxen») zur Verfügung, in denen dieser persönliche Gegenstände oder Waren einlagern kann. Die Art und Beschaffenheit der eingelagerten Gegenstände sind dem Anbieter nicht bekannt.

b) Dieser Vertrag stellt weder einen Hinterlegungsvertrag gemäss Art. 472 ff. OR dar noch einen gewerblichen Mietvertrag gemäss Art. 253 ff. OR. Der Kunde darf die Mietbox ausschliesslich zur Lagerung von Gegenständen nutzen. Eine Nutzung als Geschäftsadresse, Wohnraum oder für eine gewerbliche Tätigkeit ist untersagt.

c) Die Mietboxen sind nicht versichert. Der Kunde ist verantwortlich, eine entsprechende Versicherung für seine eingelagerten Gegenstände abzuschliessen.

 


 

2. Vertragsdauer und Kündigung

a) Die Mindestmietdauer beträgt einen Monat. Der Vertrag wird unbefristet abgeschlossen, sofern nicht anders vereinbart.

b) Der Vertrag kann mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.

c) Die Mietbox muss zum Vertragsende in geräumtem und sauberem Zustand übergeben werden. Andernfalls können Kosten für Reinigung oder Entsorgung berechnet werden.

 


 

3. Mietgebühr und Zahlung

a) Die Mietgebühr wird monatlich im Voraus bezahlt. Der Anbieter behält sich vor, die Preise mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen anzupassen.

b) Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren erhoben. Nach zwei erfolglosen Mahnungen kann der Anbieter den Vertrag kündigen und den Zutritt zur Mietbox verweigern.

c) Der Anbieter behält sich das Recht vor, zur Begleichung offener Forderungen eingelagertes Gut zu verwerten oder zu entsorgen.

 


 

4. Nutzung der Mietboxen

a) Der Kunde darf ausschliesslich die ihm zugewiesene Mietbox nutzen. Gegenstände dürfen nicht in den Gemeinschaftsbereichen gelagert werden.

b) Es ist verboten, folgende Gegenstände einzulagern:

  • Gefährliche, entzündliche oder explosive Stoffe
  • Waffen, Munition und illegale Substanzen
  • Verderbliche Lebensmittel oder lebende Tiere
  • Gegenstände, die Gerüche oder Schädlinge anziehen könnten

c) Der Kunde trägt die Verantwortung für seine eingelagerten Waren. Er haftet für Schäden, die durch unsachgemässe Nutzung der Mietbox entstehen.

 


 

5. Zugang und Sicherheit

a) Die Mietboxen sind täglich von 06:00 bis 22:00 Uhr zugänglich.

b) Der Kunde ist verpflichtet, sein eigenes Schloss zur Sicherung der Mietbox zu verwenden.

c) Der Anbieter kann aus Sicherheits- oder Wartungsgründen Zugang zur Mietbox verlangen. In Notfällen darf der Anbieter die Mietbox ohne Zustimmung des Kunden öffnen.

 


6. Haftung und Versicherung

a) Der Anbieter haftet nicht für Verlust oder Beschädigung der eingelagerten Gegenstände, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.

b) Der Kunde ist verpflichtet, eine eigene Versicherung für seine eingelagerten Gegenstände abzuschliessen.

 


 

7. Schlussbestimmungen

a) Adressänderungen müssen dem Anbieter innerhalb von 30 Tagen mitgeteilt werden.

b) Gerichtsstand ist der Sitz der 24-7 Lager. Es gilt schweizerisches Recht.

Stand: Februar 2025